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GEMA – darauf müssen Betreiber in der Gastronomie achten

von | 26. Dezember 2021

Wer ein Restaurant, eine Bar, einen Club oder Ähnliches betreibt, der möchte natürlich auch Musik spielen. Schließlich hebt das die Stimmung und führt dazu, dass die Gäste sich wohlfühlen und somit länger bleiben und mehr bestellen. Doch beim Spielen von Musik in der Gastronomie ist Vorsicht geboten. Nicht jedes Musikstück ist frei verfügbar. Die meisten Stücke unterliegen den Regeln der GEMA und sind somit gebührenpflichtig. Was die GEMA eigentlich ist, was Betreiber in der Gastronomie beachten müssen und wie sie die GEMA-Gebühren umgehen können, erläutern wir hier.

Was ist die GEMA eigentlich?

Die Abkürzung GEMA steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, in der Komponisten, Textdichter, Musikverleger und Rechtsnachfolger dieser Gruppen Mitglieder sein können. Durch die Gebühren unterstützt die GEMA also Musikschaffende, damit diese für ihre Arbeit entlohnt werden und setzt sich für das Urheberrecht ein. Das ist auch für die Nutzer dieser Musik praktisch. Da Musikstücke dem Urheberrecht unterliegen, müsste man also theoretisch mit jedem Künstler einzeln sprechen, um dessen Musik in einer öffentlichen Umgebung abspielen zu dürfen – was natürlich völlig utopisch ist. Die GEMA bündelt also Musikstücke und deren Rechte und stellt sie gegen eine Gebühr Gastronomiebetreibern zur Verfügung.

Kann man in der Gastronomie Musik spielen, ohne GEMA-Gebühren zu zahlen?

Viele Betreiber von gastronomischen Einrichtungen möchten sich zu ihren hohen monatlichen Kosten nicht noch mehr finanzielle Verpflichtungen auferlegen und suchen daher nach Wegen, die GEMA-Gebühren zu umgehen. Vor allem durch die Corona Pandemie sind viele Gastronomiebetriebe gebeutelt und sind gezwungen, Kosten einzusparen. Ein Weg, Musikstücke öffentlich spielen zu können, ohne eine Gebühr dafür entrichten zu müssen ist, Stücke auszuwählen, deren Schöpfer bereits seit mehr als 70 Jahren tot sind. Hier endet das Urheberrecht und macht die Musikstücke für alle frei zugänglich. Jedoch möchten natürlich vor allem Betreiber in der Gastronomie nicht nur alte Musik spielen, sondern modern, jung und frisch sein. Musik für die Gastronomie findet man gebührenfrei auch im Internet. Hierbei handelt es sich um Musikstücke, deren Schöpfer keine Mitglieder bei der GEMA sind und daher keine Gebühren verlangen. Teilweise werden davon Bundles angeboten, in denen man alle möglichen Genres für alle Geschmäcker finden kann. Somit ist es möglich, die GEMA-Gebühren zu umgehen und die Gäste trotzdem mit guter Musik zu erfreuen und für eine gute Stimmung zu sorgen.

Musik in der Gastronomie

Dass Musik in der Gastronomie gespielt wird, gehört einfach dazu. Man stelle sich vor, man säße in einem Restaurant und es wäre still um einen herum. Man würde sich direkt unwohl fühlen. Musik in der Gastronomie sorgt für eine gelöstere Stimmung. Oft wird diese über Streaming-Plattformen gespielt, manchmal wird das Radio eingeschaltet, in anderen Fällen gibt es eine Live-Band oder einen DJ. Ganz egal, woher die Musik kommt, wichtig ist, dass sie zum Ambiente passt. In einem schicken Sterne-Restaurant sollte möglichst stimmungsvolle und ruhige Musik gespielt werden, während in einem Club natürlich Stücke aufgelegt werden müssen, auf die die Besucher tanzen können. In allen Etablissements, in denen sich die Gäste unterhalten möchten, sollte darauf geachtet werden, die Musik nicht zu laut zu spielen, da dies dann schnell unangenehm werden könnte.

Ab wann ist abgespielte Musik öffentlich?

Viele fragen sich sicherlich, ab wann abgespielte Musik als öffentlich gilt und daher laut GEMA gebührenpflichtig wird. Die Gesellschaft definiert öffentliche Musik als solche, die von einer Vielzahl von Menschen gehört wird, die keine persönliche Beziehung zueinander haben. Das bedeutet beispielsweise Hintergrundmusik in öffentlichen Einrichtungen wie in Restaurants, Hotels, Schwimmbädern, dem Handel oder Arztpraxen. Weiterhin bei öffentlichen Veranstaltungen oder auch bei Musik im Internet. Bei privaten Feiern wiederum müssen keine GEMA-Gebühren gezahlt werden, da die Besucher hier eine private Beziehung zueinander haben. Eine betriebliche Feier allerdings gilt wieder als öffentliche Veranstaltung. Wer jedoch keine GEMA-Gebühren zahlen, aber auch kein Risiko eingehen möchte, der sollte sich nach gebührenfreier Musik umsehen. Diese kann man online finden. Man sollte bestenfalls auf Anbieter zurückgreifen, die ganze Bundles anbieten, sodass man sich nicht aus einzelnen Musikstücken etwas zusammensuchen muss. Ähnliches gilt für Stücke, deren Schöpfer seit über 70 Jahren tot sind. Auch diese Stücke sind von der GEMA befreit, jedoch ist es auch hier äußerst mühsam, sich eine Auswahl zusammenzustellen. Ein Bundle von GEMA-freier Musik zu kaufen, ist daher die praktischste Lösung.

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